Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.


Die Stiftung will das Bewusstsein der Allgemeinheit für Ungleichgewicht und Harmonie in der Welt schärfen, um einen symbolischen Brückenschlag zwischen Jugend und Alter, Schwarz und Weiß, Ost und West, Süd und Nord, zwischen Kunst und Industrie, Zivilisation und Ökologie, Leben und Tod oder Arm und Reich zu erreichen.

Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Zuwendungen und Unterstützungen an in- und ausländische Organisationen, die in Europa sowie in Entwicklungsländern Projekte und Maßnahmen auf folgenden Gebieten durchführen:


• Förderung von Wissenschaft und Forschung;
• Förderung der Religion;
• Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
• Förderung von Kunst und Kultur;
• Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
• Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzes und der Naturgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
• Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie für Opfer von Straftate; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
• Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
• Förderung des Tierschutzes;
• Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde;
• Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Die Stiftung ist insoweit berechtigt, ihre Mittel ganz oder teilweise für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft im In-und Ausland oder Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verwenden. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
Die Stiftung ist ebenso berechtigt, eigene Projekte und Maßnahmen auf den vorgenannten Gebieten durchzuführen. Sie kann ihren Stiftungszweck, soweit die Stiftung eigene Projekte durchführt, insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklichen:
- Die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen d. Förderung mildtätiger Zwecke i.S.d.§ 53 AO
- Die Verleihung von Preisen
- Die Vergabe von Stipendien
- Die Durchführung von Forschungsvorhaben
- Die Abhaltung von wissenschaftlichen Lehr- und Vortragsveranstaltungen
- Die Vergabe von Forschungsaufträgen
- Die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Die Durchführung öffentlicher Kunstausstellungen und Konzerten
- Die Abhaltung von Seminaren, Symposien, Workshops und Fachveranstaltung

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben darf sich die Stiftung auch einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnehmen kann oder will.

Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Sowohl der Stifter als auch der Vorstand sind berechtigt, Richtlinien oder Leitfäden für die Vergabe von Stiftungsleistungen zu erstellen, die die Verfolgung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke gewährleisten.